Intensivkurs
Die neue Maschinenverordnung der EU und EU-Produktsicherheitsverordnung

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Darum geht es

Die EU hat am 14. Juni 2023 eine neue Maschinenverordnung (EU-Maschinenverordnung) verabschiedet, die per 20. Januar 2027 anwendbar sein wird. Sie enthält neue Voraussetzungen an die Konformitätsbewertungsstellen. Diese gelten bereits ab dem 20. Januar 2024.  Die EU hat zur Vorbereitung auf die zahlreichen neuen Regelungen auch eine Übergangszeit für die Hersteller, Importeure und Händler vorgesehen, damit sie sich auf die neuen Anforderungen einstellen können.

In der Schweiz wurde mit der Teilrevision der Maschinenverordnung per 20. Januar 2024  die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, damit die notwendigen Schritte zur Akkreditierung in der Schweiz nach der neuen europäischen Maschinenverordnung ebenso früh wie ihre Konkurrenten in der EU unternehmen können. 

Die zu ergreifenden Massnahmen stellen erhebliche Herausforderungen für die Maschinenindustrie und deren Zulieferer dar. Die wichtigsten Änderungen sind: 
+ Integration von Bestimmungen im Zusammenhang mit Künstlicher Intelligenz (KI) für Sicherheitsfunktionen
+ Integration von Cyber-Safety-Bestimmungen für Sicherheitssteuerungssysteme und konformitätsbezogene Software und Daten
+ Autonome und ferngesteuerte Maschinen
+ Digitalisierung von Gebrauchsanweisungen, Montageanleitungen und EU-Konformitäts- und Einbauerklärungen
+ Obligatorische Konformitätsbewertung durch eine benannte Stelle für 6 Produktkategorien
+ Meldepflichten für alle Maschinen bei Gefährdung von Personen
+ Erhöhte Dokumentations- und Nachweispflichten für Importeure und Händler 

Inhalte des Intensivkurses:
Die Neue EU-Maschinenverordnung und EU-Produktsicherheitsverordnung
Auswirkungen auf Schweizer Hersteller, Importeure und Händler

Neue Produktesicherheitsverordnung

+ Neue Anforderungen: Cyber-Security und Künstliche Intelligenz
+ Neu: Geltung auch für Angebot von Produkten online und im Fernabsatz
+ Erweiterte Pflichten für Hersteller, Importeure und Händler und Online-Marktplätze
+ Strengere Meldepflichten gegenüber den Behörden
+ Neue Vorschriften für die Durchführung von Rückrufen und Warnungen

Neue Maschinenverordnung

+ Was ändert sich für Marktteilnehmer formell und materiell?
+ Verschärfte Nachmarktpflichten (Rückruf und Produktbeobachtung)
+ Mobile Dokumentation als digitales Papier, online Konformitätserklärung
+ Maschinenbegriff – neu geregelt
+ «Wesentliche Veränderung» einer Maschine
+ Was ist eine Hochrisikomaschine?
+ Security by Design – aber wie?
+ Verhältnis Maschinenverordnung zur KI-Verordnung
+ Herausforderung für die Robotik und die Vernetzung digitaler Systeme
+ Gültigkeit harmonisierter Maschinennormen
+ Die 10 wichtigsten Änderungen auf einen Blick
+ Was wird aus der Schweizer Maschinenverordnung (MaschV)?

Vorbereitung auf die neue Maschinenverordnung

+ Vorbereitende Massnahmen
+ Notwendige Anpassungen
+ Organisatorische Besonderheiten

Informationen zur fachlichen Leitung

Hess_Hans-Joachim_118x125.pnglic. iur. Hans-Joachim Hess ist Seniorpartner der Kanzlei Hess&Partner Rechtsanwälte in Küsnacht/ZH und Konsulent der Kanzlei Renneberg legal in Hamburg/D. Zudem leitet er seit 1991 das EBDI, Institut für technische Sicherheitsberatung in Küsnacht.

Schon  während seiner Tätigkeit bei der EU-Kommission 1985-1986 (Rechtsdienst) hat er sich intensiv mit Fragen der europäischen Produktsicherheit und Produkthaftung befasst. Heute berät er als Spezialist für Schweizer und europäisches Haftpflichtrecht zahlreiche Unternehmen im In- und Ausland. Seine Beratungsschwerpunkte: Produktehaftung und –sicherheit, CE-Kennzeichnung, Krisenmanagement und Notfallplan, Normenwesen, Technische Dokumentation, Qualitätsmanagement. Neben seinen zahlreichen Publikationen in der Schweiz und Deutschland ist er Verfasser der Gesetzeskommentare zum Schweizer Produktehaftpflichtgesetz und zum Schweizer Produktesicherheitsgesetz.

Zeitlicher Ablauf

08:45 Willkommenskaffee
09:00 Kursbeginn
10:30 Kurze Kaffeepause
12:00 Gemeinsames Mittagessen
13:00 Fortsetzung Kurs
14:30 Kurze Kaffeepause
17:00 Kursende

Teilnahmezertifikat

Alle Teilnehmenden erhalten nach Absolvierung des Intensivkurses ein detailliertes persönliches Teilnahmezertifikat. Mit diesem Weiterbildungsnachweis belegen Sie Ihre neu erworbenen Kenntnisse.
RDG_Zertifikat_Website.png

Kursunterlagen

10.09.2024

01_Praesentation.pdf
Ansehen
02_Gesetzestext_EU-MaschVO_20231230.pdf
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03_Gesetzestext_Produktsicherheitsverordnung.pdf
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04_Compliance Berater Artikel_01_02_23.pdf
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05_Compliance Berater Artikel_05_23.pdf
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06_SR 819.14 - Verordnung vom 2. April 2008.pdf
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07_EU-Marktüberwachungsverordnung.pdf
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