Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Teilnehmenden einer Veranstaltung der Vereon AG und der Vereon AG als Veranstalter. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Teilnehmers haben keine Gültigkeit.
2. Anmeldung
Jegliche Form der Anmeldung wird schriftlich durch die Vereon AG bestätigt und erlangt hierdurch Rechtsverbindlichkeit. Der Teilnehmende erkennt mit der Anmeldung die Teilnahmebedingungen an. Die Veranstaltungsteilnahme setzt die vollständige Bezahlung der Teilnahmegebühr voraus. Diese ist unmittelbar nach Erhalt der Rechnung fällig. Ist eine rechtzeitige Bezahlung nicht erfolgt, so muss spätestens vor Eintritt zur Veranstaltung der fällige Betrag per Kreditkarte beglichen werden. Die Teilnahmegebühr versteht sich pro Person und Veranstaltungstermin, ggf. zuzüglich Mehrwertsteuer. Falls im Programm angekündigt, sind darüber hinaus Mittagessen, Pausenverpflegungen, Zugang zu Vortragsunterlagen sowie eine Zugangsberechtigung zur Fachausstellung enthalten.
3. Programmänderungen
Vereon AG behält sich vor, Änderungen am Inhalt des Programms sowie Ersatz und Weglassen der angekündigten Vortragenden vorzunehmen, solange der Gesamtcharakter der Veranstaltung gewahrt bleibt. Muss eine Veranstaltung aus wichtigem Grund oder aufgrund höherer Gewalt abgesagt oder verschoben werden, so ist Vereon AG verpflichtet, bereits angemeldete Personen umgehend zu benachrichtigen; diese können dann eine Rückerstattung der Veranstaltungsgebühr verlangen. Weitere Kosten (z. B. Reise- und Übernachtungskosten) sind von der Erstattung ausgeschlossen, sofern es sich nicht um grob fahrlässiges Verhalten seitens Vereon AG handelt.
4. Umbuchung / Ersatz / Rücktritt
Ist eine bereits angemeldete Person an der Teilnahme verhindert sein, so kann diese kostenfrei auf einen anderen Termin umbuchen oder eine Ersatzperson benennen. Darüber hinaus kann bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn eine Anmeldung kostenfrei storniert werden. Danach kann eine Anmeldung gegen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10% des Nettorechnungsbetrages bis 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn storniert werden. Die Stornierung bzw. Benennung des Ersatzes bedarf der Schriftform (E-Mail). Bei späterem Rücktritt oder Nichterscheinen bleibt die gesamte Teilnahmegebühr fällig.
5. Urheberrecht
Alle im Rahmen der Veranstaltungen ausgegebenen Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Vervielfältigungen und anderweitige Nutzung sind schriftlich durch Vereon AG zu genehmigen. Aufnahmegeräte dürfen ausschliesslich für private Zwecke genutzt werden. Die Verwendung professioneller Fotografier- und sonstiger Aufnahmetechnik muss vorab durch den Veranstalter genehmigt werden. Durch ihre Teilnahme stimmen die Teilnehmenden zu, dass sie im Rahmen der Veranstaltung fotografiert, gefilmt und aufgenommen werden können und Vereon AG bzw. durch Vereon ermächtigte Dritte diese Bild- und Tonaufnahmen zur weiteren Verwendung und Veröffentlichung ohne Vergütung verwenden darf.
6. Haftung
Alle Veranstaltungen werden sorgfältig recherchiert, aufbereitet und durchgeführt. Sollte es dennoch zu Schadensfällen kommen, so übernimmt der Veranstalter keine Haftung für die Vollständigkeit und inhaltliche Richtigkeit in Bezug auf die Vortragsinhalte und die ausgegebenen Unterlagen. In Fällen unvorhersehbarer Ereignisse oder höherer Gewalt, welche eine Durchführung der Veranstaltung ganz oder teilweise beeinflussen oder verhindern, ist eine Haftung ausgeschlossen.
7. Datenschutz
Vereon AG schützt die an sie übermittelten personenbezogenen Daten durch angemessene Sicherheitsmassnahmen. Diese Daten werden gespeichert und im Rahmen der geltenden rechtlichen Vorschriften verarbeitet und für Zwecke der Veranstaltungsplanung und -durchführung genutzt und um das Informations- und Serviceangebot bedarfsgerecht zu gestalten. Für diesen Zweck werden auch Zugriffe auf Websites protokolliert. Wenn Informationsmaterialien anfordert werden, eine Bestellung durchgeführt oder andere Angebote genutzt werden, verwendet Vereon AG die in diesem Rahmen erhobenen Daten zum Zweck der Durchführung der Leistungen und um über weitere Angebote von sich sowie Partnerunternehmen zu informieren. Bestandskunden können ausserdem per E-Mail über Angebote, die den bereits von bezogenen Leistungen ähnlich sind, informiert werden. Soweit im Rahmen der Verwendung der Daten eine Übermittlung in Länder ohne angemessenes Datenschutzniveau erfolgt, werden entsprechende Massnahmen zum Schutz der Daten geschaffen. Anfragen zu Einblicknahme und Löschung der gespeicherten Daten sind zu adressieren per Post an: Vereon AG, Hauptstrasse 54, 8280 Kreuzlingen, Schweiz oder E-Mail an: adressen@vereon.ch.
Weiterführende Informationen zum Thema Datenschutz stehen in der Datenschutzerklärung bereit.
8. Sonderregelungen für Partner (Sponsoren, Aussteller etc.)
Mit dem Absenden der Buchung erklärt sich der Partner mit den folgenden Bestimmungen als verbindlich einverstanden.
Ausstellungsfläche
Besondere Platzwünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt, können aber nicht als Bedingung für die Teilnahme als Aussteller akzeptiert werden. Ausstellungsfläche bedeutet freie Bodenfläche.
Mit-Aussteller
Die Teilnahme von Mitausstellern erfordert eine spezielle Anmeldung sowie eine Bestätigung durch den Veranstalter. Mitaussteller erscheinen auf der Ausstellungsfläche des Hauptausstellers. Die Ausstellungsgebühr wird vom Hauptaussteller bezahlt.
Attraktionen und besondere Werbeformen (Shows, Musik, Film usw.)
Geplante Vorführungen und Attraktionen auf der Ausstellungsfläche müssen dem Veranstalter rechtzeitig und schriftlich zur Genehmigung vorgelegt werden. Solche Aktivitäten dürfen die Präsentationen der Nachbarn auf der Ausstellungsfläche weder optisch noch akustisch stören. Sie dürfen die Besucher auch nicht daran hindern, sich in den Gängen zu bewegen. Es ist insbesondere darauf zu achten, dass der Bereich vor der Ausstellungsfläche nicht durch derartige Aktivitäten belegt werden und dass der Bereich ausserhalb der Ausstellungsfläche in keiner Weise zu Werbezwecken genutzt werden darf. Die Verteilung von Werbematerial ausserhalb der Ausstellungsfläche ist ohne schriftliche Genehmigung nicht gestattet.
Auf- und Abbau
Die Termine für den Auf- und Abbau der Ausstellungsfläche werden vom Veranstalter rechtzeitig bekannt gegeben. Diese Termine müssen von den Ausstellern eingehalten werden.
Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer. Zahlungen sind nach der Buchung zu leisten und müssen innerhalb der in der Rechnung angegebenen Frist eingehen. Nicht fristgerecht geleistete Zahlungen können zur Stornierung der Buchung führen. Spätestens drei Monate vor Beginn der Veranstaltung führt ein Zahlungsverzug zu einer vorübergehenden Entfernung des Partnerprofils in der Marketingkommunikation des Veranstalters ohne Anspruch auf Entschädigung. Nach diesem Datum hat der Organisator auch das Recht, nicht bezahlte Pakete ohne vorherige Ankündigung zu stornieren und anderweitig zu vergeben.
Rücktritt von der Buchung
Wenn der Partner von der Buchung zurücktritt, fallen folgende Gebühren an, die der Partner an den Organisator zu zahlen hat:
25 Prozent des Betrags des Partnerpakets im Falle eines Rücktritts nach der Buchung und mehr als 3 Monate vor Veranstaltungsbeginn
75 Prozent des Betrags des Partnerpakets im Falle eines Rücktritts weniger als 3 Monate vor Veranstaltungsbeginn
Programmänderungen
Bei Vorliegen zwingender Gründe oder höherer Gewalt ist der Veranstalter berechtigt, die Veranstaltung zu verschieben, zu verlängern oder zu verkürzen. In einem solchen Fall hat der Partner weder Anspruch auf Rücktritt noch auf Entschädigung. Sollten unvorhergesehene politische oder wirtschaftliche Umstände, Branchenprobleme oder höhere Gewalt die Durchführung der Veranstaltung unmöglich machen, verpflichtet sich der Veranstalter, die Zahlungen des Partners abzüglich bereits entstandener Kosten zu erstatten.
Haftung
Der Veranstalter haftet weder für das Material des Ausstellers noch übernimmt er die Verantwortung dafür.
9. Schlussbestimmungen
Der Vertrag unterliegt dem schweizerischen Recht. Gerichtsstand ist Kreuzlingen (Schweiz).